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Verbot der Lausitzer Landes-Zeitung

Cottbus. Über den Cottbuser Anzeiger wird durch den Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) amtlich bekannt gegeben, dass die Lausitzer Landes-Zeitung bis einschließlich dem 17. Juli verboten ist.

Dabei wird sich auf § 1 der Verordnung vom 28. Februar 1933 berufen.

Quelle: Cottbuser Anzeiger: parteiamtliche Tageszeitung; amtliches Verkündigungsblatt der Stadtverwaltung Cottbus und des Landkreises Cottbus; Tageszeitung für die Lausitz; Lausitzer Landeszeitung, Nr. 158 vom 10. Juli 1933 (86. Jahrgang).

Anmerkung: Das NS-Regime praktizierte eine totalitäre Überwachung des gesamten öffentlichen Raumes. Durch den Kabinettsbeschluss am 11. März 1933 wurde das „Reichministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ (RVP) gegründet, das von Joseph Goebbels geleitet wurde und darüber entschied, was die Öffentlichkeit an Informationen erreichen sollte. Ein probates Mittel der nationalsozialistischen Medienpolitik war die Beschneidung der Pressefreiheit.

Bereits seit dem 4. Juli 1927 erscheint die von Goebbels gegründete Propagandazeitung der NSDAP „Der Angriff“. Mit dem „Schriftleitergesetz“ vom 4. Oktober 1933 wird die gesamte Presse in Deutschland gleichgeschaltet. Am 13. Dezember 1933 untersagt die Reichspressekammer für zunächst drei Monate die Gründung neuer Zeitungen und Zeitschriften.

Der Cottbuser Anzeiger war während der Zeit des Nationalsozialismus die „Parteiamtliche Tageszeitung“. Auf Geheiß der NSDAP sollte der Verleger alle anderen Verlage in Cottbus aufkaufen – darunter auch die Lausitzer Landes-Zeitung.

Weiterführende Links:

„Gleichschaltung“

NS-Propaganda

Joseph Goebbels